Gegendarstellung: „In guten wie in schlechten….Konzerten“
(Zu dieser Gegendarstellung ist meine Frau gem. Zusatz 5b der Beziehungsrahmenvereinbarung moralisch verpflichtet) Da steh ich nun, ich armer Tor, und bin wohl der Annahme aufgesessen, Carina wäre freiwillig mitgekommen – nach Deutschland, in die Ehe, in die Konzerte – so irrt man sich. Dabei ist Zwangsehe gar nicht erlaubt und die Zwangsbeschallung muss man …